Theoretische Werke
SYNTAGMA MUSICUM TOMUS I (1615)
Titelblatt SYNTAGMA MUSICUM I (Faksimile)
100 Jahre nach der Reformation hatten sich in der evangelischen Theologie zwei unterschiedliche Richtungen verfestigt: die reformierte und die lutherische. Neben theologischen Differenzen bestanden vor allem sehr unterschiedliche Auffassungen über die gottesdienstliche Rolle der Kirchenmusik.
Die lutherische Kirche stützt sich auf Luthers Meinung, dass „nach dem heiligen Wort Gottes / nichts so billich / und so hoch zurühmen und zuloben / als eben die Musica“. Demnach ist es auch von Gott gewollt, wenn der Mensch „mit Gesang und Klang“ Gott lobt und preist.
In der reformierten Kirche dagegen wird Musik als zu sinnenfreudig betrachtet. Im Gottesdienst dürfen allenfalls Psalmen schlicht vierstimmig gesungen werden. Instrumente, Figuralmusik und lateinische Texte werden radikal abgelehnt. „Das reine gepredigte Wort Gottes … ist die rechte Kirchenzier.“
In Verteidigung der lutherischen Auffassung von Kirchenmusik bemüht sich Praetorius anhand vieler Beispiele aus der Heiligen Schrift zu zeigen, dass schon zu Davids Zeiten und auch in der frühchristlichen Kirche im Gottesdienst einstimmig, mehrstimmig, sogar mehrchörig gesungen wurde, und die unterschiedlichsten Instrumente, auch Vorformen der Orgel, gespielt wurden.
Er geht sogar so weit, im Leiter des Chores der Leviten im Alten Testament die Rolle des Kapellmeisters vorgebildet zu sehen, der zudem besser bezahlt wurde.
Der Band ist lateinisch geschrieben und zweigeteilt. Der erste Teil ist der kirchlichen, der zweite Teil der weltlichen Obrigkeit gewidmet. „Die kirchlichen Führer sollten einsehen, daß Musik mit Instrumenten nicht weltlich und Musik mit lateinischem Text nicht päpstlich sei.“ (Möller-Weiser 1993 S. 137, siehe Bibliographie) Der weltlichen Obrigkeit war zu beweisen, dass die Freude an höfischer Musik entgegen strengen Ermahnungen reformierter Prediger nicht lasterhaft sei.
Eine deutsche Übersetzung dieses Bandes 1 liegt noch nicht vor. Aus dem lateinisch und deutsch verfassten Generalregister (Siehe Seite 29 von DigitalisatB) kann man Einzelheiten des Inhalts dieses TOMUS I entnehmen. Der vollständige Text liegt mehrmals als Digitalisat vor: Digitalisat A und Digitalisat B